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   BGH, 18.08.2011 - III ZR 32/11   

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https://dejure.org/2011,6610
BGH, 18.08.2011 - III ZR 32/11 (https://dejure.org/2011,6610)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2011 - III ZR 32/11 (https://dejure.org/2011,6610)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2011 - III ZR 32/11 (https://dejure.org/2011,6610)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Anspruchs der gegnerischen Partei für die Ermittlung des Streitwerts bei der negativen Feststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Bedeutung des Anspruchs der gegnerischen Partei für die Ermittlung des Streitwerts bei der negativen Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung für Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

    Auszug aus BGH, 18.08.2011 - III ZR 32/11
    b) Bei der negativen Feststellungsklage ist wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils der Streitwert so hoch zu bewerten wie der Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt (Senatsbeschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, WuM 2004, 352, 353).
  • KG, 11.04.2024 - 2 W 31/23

    Gegenstandswert von sofortiger Beschwerde gegen Kostenentscheidung eines

    aa) Der Streitwert der negativen Feststellungsklage ist wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils so hoch zu bewerten wie der Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. August 2011 - III ZR 32/11 -, Rn. 6, juris; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 3 ZPO, Rn. 16_76), so dass die Kostenlast hier nach einem Streitwert von 235.032,73 ? mit 15.217,85 ? zu ermitteln war:.
  • LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22

    Negative Feststellungsklage, Anderweitige Rechtshängigkeit, Deliktischer

    Dies deshalb, da ein stattgebendes Urteil einer Leistungsklage des Beklagten entgegen stünde (BGH Beschl. v. 18.8.2011 - III ZR 32/11, BeckRS 2011, 21919, beck-online; MüKoZPO/Wöstmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 3 Rn. 75).
  • AG Berlin-Kreuzberg, 21.10.2021 - 23 C 85/21

    Keine Anwendbarkeit der Mietpreisbremse

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH ist der Streitwert einer negativen Feststellungsklage so hoch zu bewerten, wie der Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt (BGH Beschl. v. 18.08.2011 - III ZR 32/11, zit.n. beck-online).
  • OLG Koblenz, 26.04.2023 - 10 U 292/22

    Antrag auf Feststellung einer Rechtsverlerletzung des Versichers die gewährten

    Bei einer negativen Feststellungsklage ist der Streitwert so hoch zu bemessen wie der Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt (vgl. BGH, Beschluss von 18.08.2011 - III ZR 32/11, BeckRS 2011, 21919 Rn. 6).
  • LG Hamburg, 16.12.2022 - 418 HKO 22/22

    Formnichtigkeit eines Geschäftsführerdienstvertrages

    Ein Feststellungsabschlag bleibt außer Betracht, weil bei der negativen Feststellungsklage wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils der Streitwert so hoch zu bewerten wie der Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt (BGH Beschl. v. 18.8.2011 - III ZR 32/11, BeckRS 2011, 21919 Rn. 6, beck-online).
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